Klimaterrorismus.

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  • Die Klimakleber resignieren wegen ausbleibender Resonanz. Dafür kommen jetzt die „Reifenlöscher“: Die zerstören Reifen privater SUVs… COMPACT-Spezial „Klima-Terroristen“ klärt auf, wie die Öko-Extremisten denken und wer sie bezahlt. Hier mehr erfahren. Irgendwie misslingt den Klima-Aktivisten der große Durchbruch. Während die Bauern international zeigen, wie man revoltiert und politisch-mediale Aufmerksamkeit erzielt, gelangt die Letzte Generation nicht [...]

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  • "Reifen schlitzen"?


    Ich habe mal gelesen, dass diese Klima-Chaoten, die man in den MSM verniedlichend "Aktivisten“ nennt, "lediglich" die Luft rauslassen.


    https://www.merkur.de/welt/ber…-aktivisten-92140624.html


    Das hat strafrechtlich natürlich weniger Konsequenzen. Ich würde mich aber nicht wundern, wenn ein SUV-Besitzer, der so einen Aktivisten auf frischer Tat erwischt, diesem ein wenig "die Luft ablässt".

  • Luft ablassen zählt m.W. nur als "Grober Unfug"

  • Luft ablassen zählt m.W. nur als "Grober Unfug"

    Hmm … Es kann aber auch als Sachbeschädigung oder gar als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr betrachtet werden. Das hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht pauschalisiert werden. Eine Sachbeschädigung setzt nicht voraus, dass die jeweiligen Sache zerstört wird. Sie kann auch in einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebrauchs der Sache liegen, nachdem auf die Sache unbefugterweise eingewirkt wird.


    Es hängt also auch davon ab, ob das Fahrzeug noch gebrauchsfähig ist, was wiederum davon abhängt, wie einfach und wie schnell es dem Betroffenen möglich ist, wieder Luft in die Reifen zu füllen. Die Strafbarkeit kann demnach davon abhängen, ob man die Luft bei einem Auto in fußläufiger Nähe einer Tankstelle oder nachts auf einer einsamen Landstraße herauslässt.


    Vom strafrechtlichen Aspekt abgesehen, kann es für den Aktivisten auch sehr schmerzhaft werden, wenn der Besitzer des Fahrzeuges zum - je nach Sichtweise - richtigen bzw. falschen Zeitpunkt hinzukommt ... wie schon unter #144 erwähnt.

  • Hmm … Es kann aber auch als Sachbeschädigung oder gar als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr betrachtet werden. Das hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht pauschalisiert werden. Eine Sachbeschädigung setzt nicht voraus, dass die jeweiligen Sache zerstört wird. Sie kann auch in einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebrauchs der Sache liegen, nachdem auf die Sache unbefugterweise eingewirkt wird.


    Es hängt also auch davon ab, ob das Fahrzeug noch gebrauchsfähig ist, was wiederum davon abhängt, wie einfach und wie schnell es dem Betroffenen möglich ist, wieder Luft in die Reifen zu füllen. Die Strafbarkeit kann demnach davon abhängen, ob man die Luft bei einem Auto in fußläufiger Nähe einer Tankstelle oder nachts auf einer einsamen Landstraße herauslässt.


    Vom strafrechtlichen Aspekt abgesehen, kann es für den Aktivisten auch sehr schmerzhaft werden, wenn der Besitzer des Fahrzeuges zum - je nach Sichtweise - richtigen bzw. falschen Zeitpunkt hinzukommt ... wie schon unter #144 erwähnt.

    Wenn du einen Platten hast, fährst du gar nicht erst los. Wenn das während der Fahrt passiert, dann fährst du rechts ran und wechselst den Reifen. Sowas passiert, wenn du z.B. üver Glasscherben gefahren bist. Das Fahrzeug wird i.A. durch einen Platten nicht beschädigt. Wäre ich Aktivist, dann würde ich mindestens aus 2 Reifen die Luft ablassen...

  • Das Fahrzeug wird i.A. durch einen Platten nicht beschädigt.

    Absichtliches Luftablassen mit dem Ziel, jemanden zu schädigen, kann durchaus als Vandalismus oder Sachbeschädigung betrachtet werden. Wie bereits erwähnt, befinden wir uns hier rechtlich ein wenig in der Grauzone.

    Das hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht pauschalisiert werden. Eine Sachbeschädigung setzt nicht voraus, dass die jeweiligen Sache zerstört wird. Sie kann auch in einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebrauchs der Sache liegen, nachdem auf die Sache unbefugterweise eingewirkt wird.


    Es hängt also auch davon ab, ob das Fahrzeug noch gebrauchsfähig ist, was wiederum davon abhängt, wie einfach und wie schnell es dem Betroffenen möglich ist, wieder Luft in die Reifen zu füllen. Die Strafbarkeit kann demnach davon abhängen, ob man die Luft bei einem Auto in fußläufiger Nähe einer Tankstelle oder nachts auf einer einsamen Landstraße herauslässt.

    Maßgeblich ist die Erheblichkeit der Gebrauchsbeeinträchtigung und der Aufwand, der dem Besitzer entsteht, um sein Fahrzeug wieder gebrauchsfähig zu machen.

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