Warum brD Repräsentanten nichts mehr unterschreiben.

  • Am 24.04.2006 und am 29.11.2007 wurden im Bundesanzeiger mehrere Bundesgesetzesblätter veröffentlicht, die sogenannten „Bereinigungsgesetze“. Die Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz unter der Überschrift „Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ traten damals in Kraft (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff. und BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.). Mit Artikel 3 („Folgen der Aufhebung““ des „Zweiten Bereinigungsgesetzes“ ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlass eines Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982 keine Gültigkeit mehr. 2010 erfolge das „Dritte Bereinigungsgesetz“.



    Das Staatshaftungsgesetz von 1981 wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt. Stattdessen wurde § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“) wieder eingeführt.
    Damit ist der früher gesetzliche Anspruch des „Bundesbürgers“ auf Entschädigung gegenüber der „Bundesrepublik“ entfallen. Doch ein Anspruch auf Entschädigung gegen die handelnden „Beamten“ selber besteht nur bei Verwaltungs-Akten, die von diesen unterschrieben sind! „Das ist das einzige Motiv für die heutige Verweigerung der Unterschriften unter allen Beschlüssen, Bußgeld- / Steuer- / Vollstreckungs-Bescheiden, Haftbefehlen, Urteilen etc.!“, heißt es dazu kommentierend.



    Die Besatzungsmächte haben in diesen Bereinigungsgesetzen mehrere hundert Gesetze aufgehoben. Dabei handelte es sich unter anderem auch um zahlreiche Einführungsgesetze, in denen regelhaft der territoriale, zeitliche und personelle Geltungsbereich eines jeden Gesetzeswerkes definiert wird. Es gibt zahlreiche Spekulationen, weshalb die Besatzungsmächte diese umfassenden Gesetzesaufhebungen verfügt haben. Die Alliierten haben sich dazu nie geäußert.
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Jahre 2006 klar festgestellt, dass die BRD kein Staat ist und dass im BRD-System grundlegend gegen Artikel 6 und Artikel 13 der Menschenrechtskonvention verstoßen wird. Insbesondere wurde festgestellt, dass ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren der BRD nicht gegeben ist (EGMR Urteil 75529/01 vom 08.06.2006).


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    Jetzt wird klar, warum kein Richter mehr ein Urteil unterschreibt und immer mehr Wische rumgeistern mit der Fußnote: "dieses Schreiben ist maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift bla bla bla..".
    Die Apparatschiks des brD Regimes haben Schiss persönlich haften zu müssen, sie wissen ja, dass sie häufig Rechtsbeugung begehen müssen um System Interessen nicht zu verletzen.


    Kann man da noch von einem Rechtsstaat sprechen ?
    Verwundert da ein Putsch von oben in Thüringen noch ?

    Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland noch nie etwas anzufangen und weiß es bis heute nicht.“ - Robert Habeck (Stellvertreter des Bundeskanzlers).

  • Man kann in D überhaupt nicht von einem Staat sprechen. Und ja, Alle in dieser Staatsimulation handeln privat. Heißt im Klartext: Wg. Corona-Nebenwirkungen muß man Spahn/Lauterbach verklagen, aber die können nie und nimmer diesen Schadensersatz stemmen. Theoretisch wäre dann evtl. der "Staat" dran, aber der existiert nicht. Also dann die Mitglieder dieser NGO? Das würde bedeuten, dass die NGO aus den unrechtmäßig eingezogenen Steuern den Schadensersatz leistet, also: Erst hat die NGO ohne Legitimation Verordnungen zur Schimpfung erlassen, dann die Menschen zur Schimpfung gedrängt (und Wahnsinnsmengen Geld dafür ausgegeben) und am Schluß sollen diese Menschen von ihren eigenen unrechtmäßig eingeforderten Steuergeldern ihre Schimpfschäden selbst zahlen?! Das nenne ich mal ne gelungene Verarsche!

    Bitte ansehen, ähnliches stelle ich nun schon seit Jahren ein und Niemand nimmt es zur Kenntnis:

    https://t.me/ReptosNagas/30026

    Wer mehr über die Bereinigungsgesetze wissen will, der schau bitte au YT

    Zur Ergänzung auch:

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    Wer nun aber den "Staat" verklagen will, braucht einen Anwalt, der nach §9 SHAEF-Gesetz zugelassen ist. Das sind nur sehr Wenige. Das Gleiche gilt dann für den Richter/Staatsanwalt. Ich wäre gespannt auf die Antwort der Anwaltskammer, wenn man dort nach einem Anwalt mit §9 SHAEF-Zulassung fragt...


    Ein Kanal mit gleichem Namen gibt es auch auf tm - ein paar weitere Themen sind auch dabei!

  • Die Hersteller haben Verträge, dass ihre Impfstoffe nur ausliefern, wenn sie bei negativen Folgen für die Gesundheit nicht zahlen müssen. Wer haftet denn nun?

    Wenn überhaupt, dann der "Staat" mit Steuergeldern, also zahlen wir die Chose selber. Normalerweise wären in der Wirtschaft solche Verträge rechtswidrig, da "gegen die guten Sitten"

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