Am 24.04.2006 und am 29.11.2007 wurden im Bundesanzeiger mehrere Bundesgesetzesblätter veröffentlicht, die sogenannten „Bereinigungsgesetze“. Die Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz unter der Überschrift „Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ traten damals in Kraft (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff. und BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.). Mit Artikel 3 („Folgen der Aufhebung““ des „Zweiten Bereinigungsgesetzes“ ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlass eines Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982 keine Gültigkeit mehr. 2010 erfolge das „Dritte Bereinigungsgesetz“.
Das Staatshaftungsgesetz von 1981 wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt. Stattdessen wurde § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“) wieder eingeführt.
Damit ist der früher gesetzliche Anspruch des „Bundesbürgers“ auf Entschädigung gegenüber der „Bundesrepublik“ entfallen. Doch ein Anspruch auf Entschädigung gegen die handelnden „Beamten“ selber besteht nur bei Verwaltungs-Akten, die von diesen unterschrieben sind! „Das ist das einzige Motiv für die heutige Verweigerung der Unterschriften unter allen Beschlüssen, Bußgeld- / Steuer- / Vollstreckungs-Bescheiden, Haftbefehlen, Urteilen etc.!“, heißt es dazu kommentierend.
Die Besatzungsmächte haben in diesen Bereinigungsgesetzen mehrere hundert Gesetze aufgehoben. Dabei handelte es sich unter anderem auch um zahlreiche Einführungsgesetze, in denen regelhaft der territoriale, zeitliche und personelle Geltungsbereich eines jeden Gesetzeswerkes definiert wird. Es gibt zahlreiche Spekulationen, weshalb die Besatzungsmächte diese umfassenden Gesetzesaufhebungen verfügt haben. Die Alliierten haben sich dazu nie geäußert.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Jahre 2006 klar festgestellt, dass die BRD kein Staat ist und dass im BRD-System grundlegend gegen Artikel 6 und Artikel 13 der Menschenrechtskonvention verstoßen wird. Insbesondere wurde festgestellt, dass ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren der BRD nicht gegeben ist (EGMR Urteil 75529/01 vom 08.06.2006).
Jetzt wird klar, warum kein Richter mehr ein Urteil unterschreibt und immer mehr Wische rumgeistern mit der Fußnote: "dieses Schreiben ist maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift bla bla bla..".
Die Apparatschiks des brD Regimes haben Schiss persönlich haften zu müssen, sie wissen ja, dass sie häufig Rechtsbeugung begehen müssen um System Interessen nicht zu verletzen.
Kann man da noch von einem Rechtsstaat sprechen ?
Verwundert da ein Putsch von oben in Thüringen noch ?