Wie können sich Arbeitnehmer in med. Berufen wehren?

  • Das neue Regime hat ja bekanntlich ein "Gesetz" geschaffen, daß es eine "Impfpflicht" für Beschäftigte in med. Berufen gibt.


    Das "Wundermittel" dagegen könnte der §5 des Arbeitsschutzgesetzes werden:



    Wichtig zu wissen ist, daß das Gesetz parallel zum neuen Infektionsschutzgesetz steht und nicht durch dieses aufgehoben wird.


    D.h. der Arbeitgeber muß eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und der Arbeitnehmer hat ein Zurückbehaltungsrecht seiner Arbeitsleistung wenn er nachweisen kann am Arbeitsplatz gefährdet zu sein.

    Eine ganz neue Dimension könnte sich ergeben, wenn Studien vorgelegt werden, daß Gespritzte sich als Virenschleudern erweisen oder zumindest genau so große Gefährder sind wie Ungespritzte.

    Die sog. G - Regelungen reichen demnach überhaupt nicht aus.


    Mehr dazu in diesem Film:


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    Durch ziehen des §5 bei Arbeitsgerichtsgerichten kann man zumindest darauf hoffen, daß man nicht auf korrupte Verwaltungsrichter trifft.

    Man hat gute Chancen seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung zu behalten und Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse seinen Arbeitsplatz wieder zu erlangen.


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    https://www.kanzlei-ringeisen.de/

    Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland noch nie etwas anzufangen und weiß es bis heute nicht.“ - Robert Habeck (Stellvertreter des Bundeskanzlers).

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