Dein Diskussionkultur ist verbesserungsbedürftig. Geht es noch billiger ?
Du diskutierst nicht sondern verbreitest Propaganda und Schwachsinn.
Dein Diskussionkultur ist verbesserungsbedürftig. Geht es noch billiger ?
Du diskutierst nicht sondern verbreitest Propaganda und Schwachsinn.
Man kann sich hier fragen: Wo sind Deutschlands Staatsanwälte?
Weisungsgebunden im Arsch der Regierung
Du bist nicht nur ein feiger Auftragsschreiber sondern auch ein Vollidiot.
Eben.
Die Russen machen ernst. Bei den Musels herrscht die blanke Panik.
So soll es sein. Problem: noch mehr Flüchtlinge in der BRD. Und davon noch mehr Musels und Kopfabschneider.
Naja, BRICS ist nicht direkt mit der FED vergleichbar. Indirekt natürlich schon.
Wesentlich ist nur, daß die FED eben nur Dollar drucken kann. Offiziell. Falsches Geld zu drucken, dürfte kein Problem darstellen.
Wie hoch sind noch mal die Dollarreserven der Chinesen?
Dann schauen wir uns mal Dublin III an:
ZitatAlles anzeigenDie Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der Dublin-II-Verordnung und wird auch Dublin-III-Verordnunggenannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge ab dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.
Der Anwendungsbereich des Dublin-Verfahrens wird durch diese Verordnung auf alle Flüchtlinge, die um internationalen Schutz ersuchen, ausgedehnt.[1][2][3][4]
Die Effizienz von Asylverfahren und die Rechtsgarantien Asylsuchender sollen durch die neue Verordnung gestärkt werden. Im Vergleich zur Dublin-II-Verordnung sind in der Dublin-III-Verordnung Grundsatzurteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg und des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg berücksichtigt.[5]
Wie auch die Dublin-II-Verordnung sieht Dublin-III eine Inhaftnahme (Abschiebehaft) vor. Es sind folgende sechs Haftgründe vorgesehen:[5]
- ungeklärte Identität,
- Beweissicherung im Asylverfahren,
- Prüfung des Einreiserechtes,
- verspätete Asylantragsstellung,
- aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
- laufendes Dublinverfahren.
...........
Nr. 5 dürfte bei jeder Vergewaltigung, bei jeder Randale, bei jedem Ladendiebstahl und bei jedem Aufmucken in der Öffentlichkeit anwendbar sein.
Wären wir ein Rechtsstaat, hätte die Bahn bzw. die Lufthansa viel zu tun.
Nr. 1 dürfte auch 90 % der "Flüchtlinge" zutreffen
Mal hier der Wortlaut des Grundgesetzes. Da haben unsere Besatzer etwas gepennt, als sie es uns aufdrückten:
Zitat(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Und wie kommt man sonst hierhin?
Solnge das Asylrecht ein Grundrecht ist
Bevor Du so einen Schwachsinn schreibst, solltest Du Dir das gesetz wenigstens mal ansehen. Ab Absatz 2. Verstehen erwarte ich schon gar nicht.
Danach sieh Dir Dublin I bis III an.
Ja, ich werde jetzt wieder sehr oft hier schreiben.
Das freut mich!
Denn von Dir kommen immer fundierte Beiträge. Was natürlich nicht heißt, daß wir nicht streiten
Wer heutzutage noch den Fernseher anmacht, Nachrichten schaut und die Sendungen nicht als Satire auffaßt, sondern allen Ernstes glaubt, dort erführe man die Wahrheit, ist mit Sicherheit ein komplett gehirnamputierter .......
Übrigens der deutsche Reichskanzler war auch von der Mehrheit der Deutschen gewählt wurden.........
Den größten Vogel haben alle BRiD-Regieungen abgeschossen sie haben sich durch ein ungüldiges Wahlgesetz selbst gewählt, wenn das keine Diktatur ist?
Exakt. Mensch, Sleipnir! Laß Dich öfter hier blicken!
Wollen wir mal hoffen, dass es stimmt.
Nur temporär. Die haben die Karte nicht richtig gelesen. Die kommen auch noch hierhin
Mavaho entnimmst du dein militärisches Wissen eigtl Hollywoodfilmen wie "Transformers" oder warum kommt da so wenig richtiges?
Hehe, im anderen Strang hatte ich gerade ähnlich geantwortet. Aber was sollen Auftragsschreiber schon machen?
Nein, hat er nicht. Und selbst wenn er den Antrag stellen kann, kann man diesen Antrag innerhalb von 3 Sekunden ablehnen.
Absatz 2 und 3
Wir brauchen keine neuen Gesetze. Die bestehenden müssen nur eingehalten werden
Warum stimmt der irakische Ministerpräsident dann dem russischen Angebot zu?
Reiß ihn doch nicht aus seinem staatlich vorgegebenen Konzept. Fakten stören da nur.
Putin lügt und trickst wie immer. Mit der Behautpung, er wolle gegen den IS vorgehen, bombardiert er die Gegner Assdas, die mit dem IS nichts zu tun haben. Von diesem Mann war auch nichts anderes zu erwarten.
Russland geht es nur im die Sicherung seines letzten Stützpunkt im Mittelmeer. Das geht jedoch sicher niht, indem er sich auf die Seite des Assadclans stellt, der ohnehin keine Zukunft hat. Er setzt auf ein lahmendes Pferd. Damit wird er nicht weit kommen. Ohnehin eine merkwürdige Vorstellung, ein paar Kampfflugzeuge mehr könnten den Kriegsverkauf entscheidend beeinflussen.
Na und?
Putin ist momentan einer der wenigen Realpolitiker weltweit
Das erkennen aber nur wenige
Aber klar, Paule! In diesem Lande hat USrael die Macht inne, und wer in dessen Gnadensonne steht.
Also neben Siegern, Besatzern, Juden und Funktionärsdemokraten vor allem Tittenpöbel, Türken, Moslems und Migranten.
Deutsche Männer sind völlig machtlos und entrechtet, ausgenommen solche, die dem System dienen oder es in die Vorstandsetage großer Unternehmen geschafft haben.
So meinte ich es doch auch. Müßtest Du doch inzwischen aus meinen Zeilen herauslesen können
Dummerweise haben hier im Lande die Frauen die Macht. Wir sehen ja, wohin das führt.
Und damit sind Deine sämtlichen Tapeten widerlegt.
Widersprich nie einer Frau. Warte einfach. Dann tut sie es selbst