Wenn ich schon lese "Die Polizei" stellt Strafanzeige.
Herr Dr. Meuthen stellt klar:
Nun muss man wissen, dass der Kölner Polizeipräsident natürlich ein politischer Beamter ist – also in sein Amt eingesetzt wurde von der Landesregierung in NRW. Wie diese zu unserer Bürgerpartei steht, ist ja hinlänglich bekannt.
Neu dagegen ist, dass ein Polizeipräsident juristisch völlig ungeklärte Sachverhalte so darstellt, als seien sie bereits rechtskräftig festgestellt („mit Tweets für volksverhetzende Äußerungen sorgen zu müssen“).
Der Regensburger Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Stahl hat den gesamten Sachverhalt aus eigener juristischer Motivation einer umfassenden Prüfung unterzogen. Inhaltlich kommt er bezüglich des inkrimnierten Tweets von Beatrix von Storch zu der klaren Rechtsauffassung, dass eben KEINE Volksverhetzung vorliegt, sondern es sich um eine vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckte Meinung handelt.