Wäre Jägerstätter wirklich am Sanitätsdienst interessiert gewesen, dann hätte er gleich in der Kaserne den Dienst beginnen und ein Gesuch um Versetzung stellen müssen. Eine bewaffnete Macht, die sich im totalen Krieg gegen eine feindliche Übermacht befindet, kann sich nicht darauf einlassen, daß ihr von Wehrpflichtigen einschränkende Bedingungen diktiert werden. Ein derartiges Verhalten würde alle militärischen Dispositionsmöglichkeiten illusorisch machen. Als Jägerstätter am 6. Juli 1943 vor dem RKG stand, war der Verweigerungstatbestand längst gegeben. Trotzdem aber wäre sein Leben noch immer nicht verloren gewesen.
http://www.neue-ordnung.at/index.php?id=391
Ich glaube KEINE der kriegesbeteiligten Staaten hätten eine andere
Entscheidung getroffen, Auf Wehrdienstverweigerung stand nämlich in der
Regel die Todesstrafe.
Und wenn man es mit seinen Gewissen nicht vereinbaren kann auf Menschen
zu schießen, so hätte man sich durchaus entscheiden können, den Soldaten
zu helfen, indem man seinen Sanitätsdienst leistet.
Von "Märtyrer" kann also keine Rede sein.