Urteil des Bundesgerichtshofs
Qualmverbot auf Balkonen möglich
Raucher können dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zur Zigarette zu greifen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Voraussetzung ist demzufolge, dass der Rauch als "wesentliche Beeinträchtigung" empfunden wird. Der Maßstab dafür ist laut Urteil das "Empfinden eines verständigen durchschnittlichen Menschen".
http://www.tagesschau.de/inlan…undesgerichtshof-101.html
Grillen gehört auch verboten.
Und spielende Kinder sowieso.
De wern immer depperter!
Rauchverbot
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Der (Heiligen) Inquisition der Nichtraucher ist ein weiterer glorreicher Sieg gelungen!
00002001
BTW
In meinem persönlichen Einzugsgebiet sind inzwischen nach Einführung des Rauchverbots in Kneipen 3 Wirtschaften geschlossen! -
In meinem persönlichen Einzugsgebiet sind inzwischen nach Einführung des Rauchverbots in Kneipen 3 Wirtschaften geschlossen!
Woran liegt es, dass einige Kneipen aufgrund von Rauchverbot schließen, während andere das nicht tun? -
Woran liegt es, dass einige Kneipen aufgrund von Rauchverbot schließen, während andere das nicht tun?Jedenfalls liegt es nicht daran, daß ich eine Nichtraucherkneipe aufsuche!
00001980
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Professor
Hat das Thema aus dem Forum Deutschland nach Deutschland verschoben
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