Dazu gucken wir uns mal an, was dieses System dazu mitzuteilen hat, anhand zweier Beispiele:
https://www.bpb.de/apuz/186866/was-ist-widerstand?p=all
Ich habe mir das zwar nicht durchgelesen, aber dieses Systemorgan ist prinzipiell der Auffassung, dass es etwas gar nicht geben kann, wenn man es nicht vorher definiert hat. Glücklicherweise hat diese Aufgabe dieses Systemorgan für uns übernommen. Puuh. Glück gehabt.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Laut diesem Artikel hier, haben wir sogar das Recht zum Widerstand, allerdings nur, wenn jemand vorhätte Merkel abzusetzen und Deutsche an die Macht zu bringen. Also wir haben nur dann ein Recht zum Widerstand, wenn jemand vorhätte die Ausrottung der Deutschen zu stoppen, beispielsweise. Dann hätten wir ein Widerstandsrecht. Wir dürfen als Deutsche also verhindern - notfalls auch mit Gewalt - dass jemand an die Macht kommt, der uns nicht ausrotten möchte. Das finde ich sehr fair von diesem System. Sehr fair.
Das Recht zum Atmen gibt uns das GG nicht, dennoch tun es einige, was sie offensichtlich vor dem sicheren Erstickungstod bewahrt hat. Wir können schlussfolgern nicht alles, was wir tun, muss zuerst in ein gesetzliches Recht verbürgt werden, damit wir es tun können. Ich weiß es ist eine gewagte These und übersteigt höchstwahrscheinlich den Horizont aller Leser um ein Viefaches, aber diese erstaunliche Korrelation habe ich einfach mal spontan hergeleitet.
Nachdem wir das geklärt haben, kanns ja jetzt weitergehen.