Das kannst du doch problemlos anhand des Bruttogehalts ausrechnen.
Nein, eben nicht.
Denn dann würde ich für o.g. Helfer 20 Euro in Rechnung stellen und müßte jede Stunde 16 Euro drauflegen
Das kannst du doch problemlos anhand des Bruttogehalts ausrechnen.
Nein, eben nicht.
Denn dann würde ich für o.g. Helfer 20 Euro in Rechnung stellen und müßte jede Stunde 16 Euro drauflegen
Miete, Geräte, Abschreibungen, Versicherungen, etc. kannst Du nicht anrechnen.
Diese Kosten entstehen auch ohne Arbeitnehmer in gleicher Höhe.
Wenn ich Alf einstellen sollte, was ich nie machen würde, brauche ich sicher einen PC.
Würde ich 10 Alf einstellen, brauche ich 10 PC.
Wer zahlt die PC, die Firma.
Auf welches Konto wird gebucht?
Richtig, auf das Alf Konto.
BK, Du bist auch so ein Linker Spinner.
Ihr redet aneinander vorbei.
Dem einen gehts um die Kalkulation einer Arbeitsstunde, dem anderen gehts um die Ermittlung der effektiven Lohnkosten bezogen auf den einzelnen Arbeitnehmer.
Da müßte ich selbst erst alles zusammensuchen. Ich mache ja keine Buchhaltung. Es gibt eine Menge Posten, die nirgendwo auftauchen (eben z.B. Innung bzw. Handwerkskammer).
Will hier nicht den Klugscheißer spielen, zumal das auch gar nichts mit dem Thema zu tun hat, aber das ist nicht richtig. Wenn Du es ganz genau wissen möchtest: http://www.datev.de/portal/ShowContent.do?pid=dpi&cid=73798
In diesem Fall #6420. Ist also Aufwand und wirkt sich auf Deine Gewinn- und Verlustrechnung, mithin auf den Gewinn und darauf zu entrichtende Steuerzahlungen aus.
Wenn das in Deiner Buchhaltung nicht auftaucht, hat Deine Buchhalterin Mist gebaut.
Wenn ich Alf einstellen sollte, was ich nie machen würde, brauche ich sicher einen PC.
Ich würde bei Dir auch nicht arbeiten. Du Kapitalistenschwein.
Würde ich 10 Alf einstellen, brauche ich 10 PC.
Wer zahlt die PC, die Firma.
Wenn Alf dann kündigt, darf er den PC dann behalten und mitnehmen ?
Ihr redet aneinander vorbei.
Schreibe ich doch die ganze Zeit.
Es soll nicht abgerechnet werden (berechnet wird es sowieso), sondern lediglich auf dem Lohnzettel auftauchen. Damit der dumme Helfer weiß, was alles bezahlt werden muß und eben nicht meint, daß sein Chef 26 Euro an seiner Arbeitsstunde verdient
Wenn das in Deiner Buchhaltung nicht auftaucht, hat Deine Buchhalterin Mist gebaut.
Tut es doch. Und fließt in die Kalkulation.
Das weiß der Helfer aber bicht, weil es eben nicht auf seinem Lohnzettel steht.
Das weiß der Helfer aber bicht, weil es eben nicht auf seinem Lohnzettel steht.
Das hat darauf auch nichts verloren, da Du diesen Beitrag unabhängig davon zu entrichten hast, so wie ein Anwalt nun mal die Beiträge zur Rechtsanwaltskammer entrichten muss. Auch dann, wenn er kein Personal hat.
Die einzige Gemeinsamkeit zwischen diesen Beiträgen und Lohnkosten ist die, dass es Kosten sind.
Schreibe ich doch die ganze Zeit.
Es soll nicht abgerechnet werden (berechnet wird es sowieso), sondern lediglich auf dem Lohnzettel auftauchen. Damit der dumme Helfer weiß, was alles bezahlt werden muß und eben nicht meint, daß sein Chef 26 Euro an seiner Arbeitsstunde verdient
So passt es.
Allerdings gibt es Ausnahmen, wo der Helfer tatsächlich stutzig werden kann, z.B. Softwarebranche.
Da fährt der Kundendienstler ein 20-jähriger Hilfsprogrammierer, der eine CD einschieben und SETUP.EXE drücken kann zum Kunden und spielt ein Update ein, Kosten für 1 Stunde Arbeit 250,-- Euro + USt. zzgl. Spesen.
Wenn der Junge jetzt 2.000,- Gehalt bezieht und auf die Stunde runterbricht (12,60), dürfte er schon ins Grübeln kommen.
P.S.
Alfred ist das zum Bleistift und hatte sich deswegen auch selbständig gemacht.
Allerdings gibt es Ausnahmen
Natürlich, aber Prinz und ich sind im Handwerk.
Als Schwachverständiger rechne ich doch ganz anders (willkürlich )
Beiträge verschoben aus Mein Freund Brezinski und The Great Chessboard
Auch dann, wenn er kein Personal hat.
Stimmt bei uns nicht.
z.B.
Kosten Innung je Gewerbeschein.
Wir haben 5 Gewerbescheine.
Ich zahle für 10 Leute weniger Gebühren als für 100 Leute.
Das gleiche bei DZ, ist beim zuständigen Bezirksamt zu zahlen.
Es sind keine SOWIESO Kosten.
Ich zahle pro Kopf!
Du verstehen.
Du verstehen.
Nein, jetzt geht irgendwie alles durcheinander. Die Anstellten haben jeweils einen eigenen Gewerbeschein?
Ich zahle pro Kopf!
Und man rechnet sowieso um auf pro Kopf. Beispiel eines Lohnzettels (stark gekürzt und willkürliche Zahlen)
Brutto: 16 Euro
Netto: 12 Euro
Ksoten Fahrzeugwartung: 1 Euro
Kosten Fahrzeugversucherung: 2 Euro
Kosten Fahrzeugsteuern: 1 Euro
Kosten maschinenwartung: 1 Euro
Kosten Kalkulator: 2 Euro
Kosten Büro: 2 Euro
Kosten Buchhaltung: 1 Euro
Kosten Steuerberater: 1 Euro
Kosten Schulungen: 1 Euro
Kosten HWK(Innung: 1 Euro
Gesamtkosten: 28 Euro
Ändert nichts am Lohn, aber er weiß, was er kostet.
Es gibt Kosten die kann man einem AN direkt zuordnen.
Z.B. personalabhängige Abgaben an irgendwelche (branchenabhängig) Institutionen.
Ein PC für den Mitarbeiter, den Schreibtisch, den Stuhl, das Telefon usw.
kann man ihm nicht anlasten und erst recht nicht die Miete.
Ändert nichts am Lohn, aber er weiß, was er kostet.
Wenn der jetzt was in der Birne hätte und gemein wäre, würde er gegenrechnen:
Gewinnanteil (Ermöglichung für die Firma Leistungen zu berechnen) durch meine Firmenzugehörigkeit: 15 Euro .....
kann man ihm nicht anlasten und erst recht nicht die Miete.
NazEuro netto
türlich kann man das und muß man sogar. Wie willst Du sonst kalkulieren? Also den kalkulationsstundenlohn ermitteln?
Die nicht einzeln zuordnungsfähigen Kosten werden dann eben auf die Mitarbeiter verteilt.
Einfaches Beispiel, immer noch mit 15 Euro Stundenlohn brutto und Angebotslohn von 36 Euro netto
10 Mitarbeiter, 100 Stunden/Monat macht 1000 Stunden x 15 Euro = 15.000 Euro
Die Sozialkosten dazu etwa nochmal 10.000 also 25.000
Fahrzeuge, Bpromiete, Angestellte etc. Pro Minat 11.000 Euro
Macht 36.000 Euro. Geteilt durch die 1000 Arbeutsstunden bzw 10 Mann und 100 Stunden:
36 Euro/h
Voila.
Und genau das sollte der AN auch sehen
Es gibt Kosten die kann man einem AN direkt zuordnen.
Die werden ja auch zugeordnet, sofern das seine Richtigkeit hat. Das Rechnungswesen ist schon eine schwachsinnige Wissenschaft für sich.
->
6000 Löhne und Gehälter
6010 Löhne
6020 Gehälter
6024 Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter
K 6026 Tantiemen Gesellschafter-Geschäftsführer
6027 Geschäftsführergehälter
G 6028 Vergütungen an angestellte Mitunternehmer § 15 EStG
(mit Sonderbetriebseinnahme korrespondierend)8)
K 6029 Tantiemen Arbeitnehmer
6030 Aushilfslöhne
6035 Löhne für Minijobs
6036 Pauschale Steuern für Minijobber
6037 Pauschale Steuern für Gesellschafter-Geschäftsführer
G 6038 Pauschale Steuern für angestellte Mitunternehmer § 15 EStG
(mit Sonderbetriebseinnahme korrespondierend)8)
6039 Pauschale Steuern für Arbeitnehmer
6040 Pauschale Steuern für Aushilfen
6045 Bedienungsgelder
6050 Ehegattengehalt
6060 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig
6066 Freiwillige Zuwendungen an Minijobber
6067 Freiwillige Zuwendungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
G 6068 Freiwillige Zuwendungen an angestellte Mitunternehmer § 15 EStG
(mit Sonderbetriebseinnahme korrespondierend)8)
6069 Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge (z. B. Fahrtkostenzuschüsse)
6070 Krankengeldzuschüsse
6071 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Minijobber
6072 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer
6073 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
G 6074 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an angestellte Mitunternehmer
§ 15 EStG (mit Sonderbetriebseinnahme korrespondierend)8)
6075 Zuschüsse der Agenturen für Arbeit (Haben)
6076 Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen1)
6077 Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen für
Gesellschafter-Geschäftsführer1)
6078 Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen für
angestellte Mitunternehmer § 15 EStG (mit Sonderbetriebseinnahme
korrespondierend)1)
6079 Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen für
Minijobber1)
6080 Vermögenswirksame Leistungen
6090 Fahrtkostenerstattung Wohnung/Arbeitsstätte
Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
Gesamtkostenverfahren:
Personalaufwand
Umsatzkostenverfahren:
Sonstige Aufwendungen
6100 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung
6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen
G 6118 Gesetzlich soziale Aufwendungen für Mitunternehmer § 15 EStG
(mit Sonderbetriebseinnahme korrespondierend)8)
6120 Beiträge zur Berufsgenossenschaft
6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei
6140 Aufwendungen für Altersversorgung
6147 Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge (z. B. Direktversicherungen)
G 6148 Aufwendungen für Altersversorgung für Mitunternehmer § 15 EStG
(mit Sonderbetriebseinnahme korrespondierend)8)
6149 Aufwendungen für Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer
6150 Versorgungskassen
6160 Aufwendungen für Unterstützung
6170 Sonstige soziale Abgaben
6171 Soziale Abgaben für Minijobber
---
Davon taucht so einiges nicht auf der Lohn-und Gehaltsabrechnung auf, ist aber natürlich im Brutto einkalkuliert.
Alles andere sind Betriebsausgaben, die dem AN nicht zugeordnet werden können und dürfen.
Wenn der jetzt was in der Birne hätte
Hat er ja nicht, sonst wäre er Chef
Fen Gewinn jann er eben nichz ausrechnen, das mogeln wir schon hin
Alles andere sind Betriebsausgaben, die dem AN nicht zugeordnet werden können und dürfen.
Doch. Können und müssen sie auch. Wie willst Du sonst kalkulieren?
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