Ich habe mich auch riesig gefreut und hatte ihm auch zu paar Euros zukommen lassen. Er lässt sich nicht verbiegen.
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Ich habe mich auch riesig gefreut und hatte ihm auch zu paar Euros zukommen lassen.
Die wird er brauchen. Für Körperpflegemittel. Er hat sich vor dem Gerichtstermin sogar mal die Haare gewaschen.
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Tim Kellner hat den Prozess am Donnerstag in Berlin gegen Chebli gewonnen.
Staatssekretärin Chebli: "Urteil ist eine bittere Nachricht"
ZitatDas Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen 46-Jährigen vom Vorwurf der Beleidigung der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) freigesprochen. Das Gericht argumentierte, die Äußerungen des Mannes im Internet seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. In einem Video bezeichnete der Mann Chebli als „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“. Der Richter sagte im Urteil, Kernfrage sei - wie so oft - die „Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und unzulässiger Herabsetzung“. Die Äußerung „Quotenmigrantin der SPD“ könne zwar als unverschämt oder kränkend empfunden werden, sei aber „unproblematisch zulässig“.
https://www.morgenpost.de/berl…erfe-zurueckgewiesen.htmlDabei sind doch Quoten geradezu das Steckenpferd der SPD :00008359:
FEMINISMUS geht es nicht um Gleichheit
Zitat von Sawsan ChebliWenn diese Hater denken, dass sie mich jetzt zum Schweigen bringen, irren sie.
Das will doch Keiner, werte Frau Chebli! Über das, was Sie in den sozialen Medien von sich geben, kann man manchmal lachen und sich manchmal ärgern (wie z.B. bei Aufrufen, vermeintliche "Rassisten" zu denunzieren), aber es ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt, ebenso wie eine entsprechende Kommentierung Ihrer Aussagen. Hat das AG Berlin-Tiergarten so entschieden! Oder haben Sie etwa ein Problem damit, ein rechtsstaatliches Urteil zu akzeptieren, Frau Chebli? 00002005
Fazit: Freispruch für Tim Kellner
NB: Warum hat die MoPo eigentlich nicht den Namen des Angeklagten genannt? Sollte wohl keiner nach dem Video suchen? Ich helfe mal ein bisserl und verlinke auf einen lt. richterlicher Entscheidung legalen Inhalt
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Und noch ein gutes Urteil:
Das Bundesverfassungsgericht hat letzten Donnerstag das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen bestätigt. Das Gericht sei ein besonderer Ort, an dem der Neutralität staatlicher Vertreter besonderer Bedeutung zukomme.
Robe sticht Kopftuch! -
Professor
Hat das Thema aus dem Forum Dies und Jenes. nach Themen ohne festen Bezug verschoben -
.....und auch die Revision wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt:
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.....und auch die Revision wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt:
Für eine Revision braucht man eben auch eine ordentliche Begründung. Einfach nur aufstampfen und sagen "Ich will ein anderes Urteil" reicht dafür bei Gericht nicht. Was Rechtsstaatlichkeit anbelangt, kann Frau Chebli von Tim Kellner noch etwas lernen.
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Amersham/GB: Katzenfamilie haust im Vogelnest
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