".....EU-Bürger haben aufgrund der Freizügigkeit innerhalb Europas
einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie „einen Wohnsitz oder ihren
gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland“ haben – sprich: wenn sie hier
leben.
Fakt ist: 660 000 der knapp 14,4 Millionen
Kindergeldberechtigten in Deutschland stammten Ende Dezember 2013 aus
einem der 27 anderen EU-Staaten. Nicht immer geht es dabei jedoch mit
rechten Dingen zu...
....."
Als wenn nicht H4 und Krankenkasse schon genug wären, nein auch beim
Kindergeld schlagen Sozialschmarotzer aus dem Ausland zu.
Na ja, mir solls recht sein, um so schneller geht die OMF-brD den Bach runter.