°Im Februar 2011 hatte der Virologe Dr. Stefan Lanka eine Belohnung in Höhe von 100.000 Euro für denjenigen versprochen, der eine wissenschaftliche Publikation vorlegen könne, die die Existenz von Masern-Viren nicht nur behauptet, sondern wissenschaftlich nachweislich belegt. Der Arzt Dr. David Bardens hatte versucht, die Existenz des Masern-Virus durch sechs eingereichte Publikationen zu beweisen.
Dr. Lanka teilte jetzt mit, dass der Masern-Virus-Prozess endgültig gewonnen ist: „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Masern-Virus-Prozess entschieden. Der I. Zivilsenat des BGH hat das Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) vom 16.2.2016 bestätigt. Die im Jahr 2011 von mir ausgelobten 100.000 Euro für einen wissenschaftlichen Beweise der Existenz des behaupteten Masern-Virus müssen dem Kläger nicht ausgezahlt werden. Dieser wurde zudem verurteilt, alle Kosten des Verfahrens zu tragen.“
In den Prozess haben sich fünf Gutachter eingebracht und die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorgelegt. Alle fünf Gutachter haben übereinstimmend festgestellt, dass keine der sechs Publikationen einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des behaupteten Masern-Virus enthält. Zwei unabhängige Labore, darunter ein weltweit führendes genetisches Institut, kamen unabhängig von einander zu den gleichen Resultaten. Die Ergebnisse beweisen, dass sich die Autoren der sechs Publikationen des Masern-Virus Prozesses irrten und sich deshalb als direkte Folge davon bis heute alle Masern-Virologen irren: Sie haben normale Bestandteile von Zellen als Bestandteile des vermuteten Masern-Virus fehlgedeutet.
Die Autoren der sechs Publikationen hatten die fundamentale wissenschaftliche Pflicht verletzt, nach den international definierten Regeln der Wissenschaft zu arbeiten. Sie führten keinerlei Kontrollexperimente durch. Dieser Irrtum wurde zur Grundlage des Glaubens an die Existenz aller krankmachenden Viren. Das OGL Stuttgart wies 2016 die Klage des Klägers gegen Dr. Lanka zurück. Der Kläger versuchte nun mit einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des OLG zu Fall zu bringen. Doch die Behauptungen des Klägers wurden auch vom BGH deutlich zurückgewiesen und das Urteil vom 16.2.2016 des OLG Stuttgart bestätigt.
Demnach gibt es kein Masern-Virus. Allen nationalen und internationalen Aussagen zum vermuteten Masern-Virus und zur Unbedenklichkeit der Masern-Impfung wurde damit die wissenschaftliche und rechtliche Basis entzogen. Warum dennoch die hochgefährliche Masern-Impfpflicht in Deutschland eingeführt werden soll, darf sich jeder selbst beantworten.
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Wer sich weiterhin impfen lässt ist selber Schuld.