Die frühere Anwältin Sylvia Stolz ist zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Sie hatte im November 2012, in einem Vortrag -siehe unten- bei der AZK-Konferenz in Chur, die Art und Weise kritisiert, wie Holocaustleugnungs-Prozesse geführt werden. Die 51-Jährige Silvia Stolz, sagte bei diesem Vortrag, dass weder Pläne noch Befehle existieren, aus denen die Absicht des NS-Regimes hervorgeht, “die Judenheit ganz oder teilweise zu zerstören.”
Meinungsfreiheit oder Leugnung des Holocausts? “…die Rede (Vortrag) sei nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt….”, meinte der Richter in seiner Urteils- Begründung.
ZitatAlles anzeigen“…Dass der Völkermord an den Juden angeblich kein historisches Ereignis sei, werde in dem Vortrag “zwar nicht so offen angesprochen”, sagte Richter Rieder. Doch bei genauer Betrachtung, bestehe kein Zweifel daran, dass der “Sinn und Zweck” der Rede darin bestand, “das zu tun, was verboten ist, nämlich den Holocaust zu leugnen.”
…Kaum ein Ereignis der jüngeren Geschichte, so Richter Rieder, sei besser dokumentiert und erforscht, als die Vernichtung der europäischen Juden durch die Nationalsozialisten. Die Angeklagte habe mit fragwürdigen Zitier-Methoden versucht, ihre Thesen zu untermauern. Es sei ihr nur um eines gegangen: Ungestraft den Holocaust zu leugnen. Doch der Massenmord an den Juden ist offenkundig, so Richter Rieder.
…Selbst wenn keine schriftlichen Befehle Hitlers oder eines seiner Schergen vorliegen, brauche man nur die Hetzschrift “Mein Kampf” lesen. Dann wisse man, dass das Ziel der Nationalsozialisten die Auslöschung der Juden und sogenannter “Untermenschen” gewesen sei.
Neben Volksverhetzung verurteilte das Gericht Stolz wegen Missberauchs von Titeln. Obwohl die 51-Jährige aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen wurde, stand in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft unter ihrem Namen die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin…” http://lupocattivoblog.com/201…-monaten-haft-verurteilt/
Krimineller Irrsinn ist dafür kein Ausdruck. Wo steht in Mein Kampf, was Schandrichter Rieder behauptet?
Silvia Stolz bekam 20 Monate Gefängnis. Unter Hitler war die Höchststrafe für Meinungsdelikte 24 Monate.