So, lautete der Paragraph:
„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
Klammheimlich haben die brD Machthaber den Paragrafen kurz vor Weihnachten gestrichen.
Jetzt können Sie ungestraft einen Angriffskrieg anzetteln und der kann sich eigentlich nur gegen Russland richten.