Alfred, warum hast Du die Hose voll ?
Habe ich nicht, es ist nur Prävention vor brD Machtmissbrauch.
Der Art. 5 Abs. 1 garantiert Dir und uns allen die völlige Meinungsfreiheit.
Ja aber nur in einem Rechtsstaat, d.h. einem deutschen Staat der sich auch an das GG hält.
Das ist hier nicht der Fall und abhängige Richter sind auch noch zu berücksichtigen.