"Die Deutsche Bank kommt nicht aus den Negativ-Schlagzeilen. Wegen ihrer Geschäfte mit dem Sexualstraftäter und Kindersexhändler Jeffrey Epstein und ihrer Verwicklung in den Geldwäsche-Skandal der Danske Bank wurde die Deutsche Bank aufgrund „erheblicher Verfehlungen“ von der New Yorker Bankenaufsicht zu einer Geldstrafe von 150 Millionen Dollar verdonnert. Insgesamt ist die Summe für die Deutsche Bank – im Vergleich zu früheren Strafzahlungen – dennoch überschaubar.
Der Fall Epstein aber, der über Jahrzehnte Minderjährige an zahlende Kundschaft vermittelte, wirft ein schlechtes Licht auf die internen Kontrollen der Bank und ihre mangelndes Wissen über ihre Kundschaft. Womöglich wusste die Bank – zumindest in den oberen Chefetagen – aber ganz genau von den Geschäften des Millionärs, so wie die meisten, die in diesen Kreisen geschäftlich tätig sind.
Das New York State Department of Financial Services wirft der Bank erhebliche Regelverstöße im Zusammenhang mit ihren Geschäftsbeziehungen zu Epstein vor und spricht von Hunderten Transaktionen, die angesichts der Vorwürfe gegen den Sexualstraftäter von der Bank hätten untersucht werden müssen. Denn über die Bank wurden Zahlungen an mutmaßliche Mittäter oder Unterstützer des Netzwerkes getätigt.
Der Bank wird konkret vorgeworfen, Zahlungen an Personen geleistet zu haben, welchen öffentlich vorgeworfen wurde, Epstein beim Missbrauch Minderjähriger unterstützt zu haben. Auch regelmäßige hohe Barabhebungen von insgesamt 800.000 Dollar waren bei der Bank ohne Prüfung möglich. Selbst als ein Risiko-Komitee der Bank einige Geschäfte Epsteins untersuchte, sind die Ergebnisse nicht an die zuständigen Kundenbetreuer weitergeleitet worden. Offensichtlich versucht man dort gezielt, die finanziellen Transaktionen des Sexhandelsnetzwerkes zu vertuschen.
Auf Anfrage teilte die Bank lediglich mit, dass „es ein Fehler gewesen sei, Epstein im Jahr 2013 als Kunden aufzunehmen. Das Unternehmen habe die Schwächen erkannt und aus den Fehlern gelernt. Die Bank unterstütze nun die Strafverfolgungsbehörden bei ihren Ermittlungen."